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Fachbereich
Dermatologie und Allergologie

Berufs­ordnung

Auf Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze

Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Ver-halten in der Öffentlichkeit dar.

Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel,

  • das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern;
  • die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen; die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren;
  • berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.

(Zitat der Präambel der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 27.10.2001)

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